Allgemein
Presse

Kartellgesetz präzisiert: Parlament zieht Lehren aus dem Fall «Badezimmer» – Rechtsstaat obsiegt

19. Dezember 2025
Ein langer, steiler Weg findet ein gutes Ziel: Am 19.12.2025 hat das Parlament das revidierte Kartellgesetz angenommen.

Am 19. Dezember 2025 hat das Parlament das revidierte Kartellgesetz angenommen. Mit diesem
Entscheid wird das Gesetz präzisiert und der Vollzug künftig klarer an einer einzelfallweisen
Beurteilung der tatsächlichen Marktwirkungen ausgerichtet.

Kern der Revision ist die Abkehr von einer faktischen Schuldvermutung bei sogenannten harten Wettbewerbsabreden. Die Wettbewerbsbehörde wird künftig verpflichtet, die Erheblichkeit einer
Wettbewerbsbeeinträchtigung konkret nachzuweisen – gestützt auf qualitative und quantitative Kriterien. Damit soll die bisher stark formalistische Praxis korrigiert werden, bei der Sanktionen ausgelöst wurden, ohne dass eine konkrete Marktschädlichkeit belegt werden musste.

Ein entscheidender Impuls für diese Präzisierung ging vom langjährigen Kartellverfahren «Badezimmer» aus. Das Verfahren wurde 2011 eröffnet und beschäftigt die Gerichte bis heute. Angesichts der grundlegenden Fragen zur Auslegung von Art. 5 KG ist es nachvollziehbar, dass sich das Bundesverwaltungsgericht seit bald zehn Jahren mit diesem Fall schwertut. Der Fall steht exemplarisch für die rechtlichen Unsicherheiten, die aus der bisherigen Vollzugspraxis resultierten.

Der Unternehmer Jean-Pierre Bringhen hat diesen Fall über mehr als vierzehn Jahre konsequent durch alle Instanzen getragen. Dabei machte er geltend, dass unter anderem eine wichtige Aussage von ihm in der WEKO-Verfügung sinnverändernd wiedergegeben worden sei, um daraus eine Mengenabsprache abzuleiten. Die beanstandete Passage wurden trotz mehrfacher Interventionen publiziert und führte zu erheblichen reputativen Schäden.

Der entstandene Schaden ist immens: finanziell wie auch persönlich. Die jahrelange Unsicherheit, die drohenden Millionenbussen und die öffentliche Stigmatisierung verunmöglichten eine geordnete Unternehmensnachfolge, belasteten Geschäftsbeziehungen und beschädigten den Ruf des Unternehmers nachhaltig.

2019 reichte Bringhen deswegen Strafanzeige gegen Verantwortliche der WEKO ein. Das Bundesstrafgericht hielt in seinem Entscheid vom 26. Juni 2020 fest, dass die WEKO jedoch in ihrer
amtlichen Tätigkeit strafrechtlich geschützt sei. Damit wurde deutlich, dass betroffene Unternehmen gegen solche Kunstgriffe der WEKO faktisch kaum wirksamen Rechtsschutz haben.

Gerade diese praktischen Erfahrungen flossen in die parlamentarische Debatte ein. Der Entscheid vom 19. Dezember wird deshalb von vielen Beobachtern als Korrektur einer systemischen Schieflage verstanden. Das Parlament stellt klar, dass Kartellrecht wirksam bleiben soll, jedoch rechtsstaatlich sauber, verhältnismässig und nachvollziehbar angewendet werden muss.

Damit hat sich letztlich der Rechtsstaat durchgesetzt. Die Präzisierung des Kartellgesetzes führt die Auslegung zurück zum ursprünglichen gesetzgeberischen Willen: den Schutz des Wettbewerbs – nicht die Sanktionierung ohne belegte Marktschädigung.

Jean-Pierre Bringhen sagt dazu:
„Ich habe diesen Weg nicht aus Prinzipienreiterei beschritten, sondern weil mir und meinem Unternehmen Unrecht widerfahren ist. Der finanzielle Schaden und der Reputationsverlust sind enorm und begleiten mich seit über vierzehn Jahren. Dass das Parlament nun Klarheit schafft und den Vollzug des Kartellgesetzes korrigiert, ist für mich ein starkes Zeichen: Der Rechtsstaat funktioniert – auch wenn der Weg dorthin schmerzhaft lang war.“

Entdecken Sie

weitere Inspirationen

Lassen Sie

sich beraten

Beratungstermin anfragen
map